Bitte für Schnupperlehren dieses Formular ausfüllen
Die Schnupperlehre dient dazu, einen Beruf in der täglichen Praxis kennen zu lernen. Leider werden Schnupperlehren in manchen Firmen heute nicht mehr zum Kennenlernen des Berufs angeboten, sondern sie sind bereits ein Teil des Selektionsverfahrens, d.h. man muss sich für eine Lehrstelle bewerben, um überhaupt für eine Schnupperlehre zugelassen zu werden. Deshalb ist es wichtig, vor dem Schnuppern bereits gründlich über seine Berufswünsche und Wunschberufe Bescheid zu wissen.
Schnupperlehren werden üblicherweise während der Schulferien absolviert. Ist dies in einer Firma nicht möglich, sind Schnupperlehren auch während der Schulzeit machbar.
Dazu ist frühzeitig ein Gesuch in Form dieses digitalen Formulars an die Schulleitung einzureichen. Im Beurteilungsbericht werden diese Absenzen nicht eingetragen.
Schnupperlehren dauern zwischen 1 und 5 Tagen. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schüler pro Schnupperlehre bis zu einer Schulwoche vom Unterricht dispensieren.
Die Schülerin/der Schüler informiert sich selbständig über den verpassten Schulstoff, lässt jemanden aus der Klasse die abgegebenen Materialien sammeln und arbeitet die wichtigsten Dinge nach. Verpasste Tests werden nachgeholt, bitte frühzeitig mit den Lehrpersonen absprechen. Entstehen im Zusammenhang mit der Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.
Arbeitsrechtliche Hinweise zu Beschäftigungen, Ferienjobs und Schnupperlehren
(Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO, Broschüre Jugendarbeitsschutz)
Die Beschäftigung darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen haben und weder den Schulbesuch noch die Schulleistung beeinträchtigen.
Ab 13 Jahren sind erlaubt:
Leichte Arbeiten (z.B. Ferienjobs, Schnupperlehren, kleine Erledigungen)
Während der Schulzeit: 3 Stunden pro Tag, 9 Stunden pro Woche
In den Ferien und in Berufswahlpraktika: